Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Angebot und Angaben
1.1. Das Immobilienangebot der Firma Rödenbeck-Immobilien, Beim Schäferdamm 14b, 21382 Brietlingen – im folgenden Rödenbeck-Immobilien genannt - und das von ihr erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben erstellt worden.

1.2. Rödenbeck-Immobilien überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit, es sei denn, Rödenbeck-Immobilien wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt Rödenbeck-Immobilien nicht.

1.3. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen Rödenbeck-Immobilien die Vermittlung betreibt, ist der Auftraggeber auch gegenüber Dritten verantwortlich.

1.4. Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

1.5. Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung von Rödenbeck-Immobilien verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, sofern der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.

2. Provision
2.1. Die Tätigkeit von Rödenbeck-Immobilien ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision wird entsprechend dem Angebotsexposé berechnet. Der Anspruch auf eine Maklerprovision besteht, sofern ein Vertrag zustande gekommen ist. Dies beginnt bereits mit Nennung der Objektadresse.

2.2. Des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht.

2.3. Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, selbst wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen und vertraglichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert.

3. Besichtigungen
Verbindlich getätigte Besichtigungstermine sind bei Nichtinanspruchnahme rechtzeitig, spätestens jedoch 5 Stunden vor dem Termin, abzusagen. Sollte dieses nicht bzw. nicht rechtzeitig erfolgen, werden dem Interessenten die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Es wird eine Pauschale in Höhe von 50 € einschl. MwSt. berechnet.

4. Vorkenntnis
Ist dem Angebotsempfänger das von Rödenbeck-Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies unverzüglich nach Bekanntwerden der Objektadresse mitzuteilen. Geschieht dies nicht, geht Rödenbeck-Immobilien davon aus, dass das Objekt nicht bekannt ist.

5. Verhandlungen
5.1. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über Rödenbeck-Immobilien einzuleiten.

5.2. Bei Direktverhandlungen ist auf Rödenbeck-Immobilien zu verweisen. Das Ergebnis ist Rödenbeck-Immobilien mitzuteilen.

5.3. Eine Innenbesichtigung erfolgt im Einvernehmen mit Rödenbeck-Immobilien und der Anbieterseite.

5.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Rödenbeck-Immobilien unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam.
5.5. Wird Rödenbeck-Immobilien beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf durch einen Notar anzufertigen und kommt ein Kaufvertrag aus Gründen nicht zustande, die eine Vertragseite zu vertreten hat, so hat diese die angefallenen Notarkosten zu tragen.

6. Haftung
6.1. Rödenbeck-Immobilien haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

6.2. Eine Gewähr für die durch Rödenbeck-Immobilien angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung der Rödenbeck-Immobilien ist ausgeschlossen.

7. Gerichtsstand
Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, gilt Lüneburg als Gerichtsstand vereinbart.